Privatisierung Stoppen

«Volksinitiative für eine sichere Grundversorgung (Versorgungsinitiative)!»

Bürgerliche Parteien stellen immerfort die städtischen Werke in Frage und versuchen, zentrale öffentliche Aufgaben an Private abzugeben.

Gewinnorientierte Firmen sollen ganze Bereiche der Grundversorgung übernehmen und dort mit Monopolen Geld verdienen. Die Zeche zahlen am Ende die Menschen mit höheren Preisen und fehlender demokratischer Mitsprache.

Dies darf in der Stadt Schaffhausen nicht Realität werden! Die Grundversorgung gehört in die öffentliche Hand und nicht in die Hände privater Investor:innen. Auch die Wärmenetze in den Quartieren Ebnat, Herblingen, Hochstrasse und Steig.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Matthias Frick, Grossstadtrat SP

Die Versorgungs
initiative

Monopole nur in öffentlicher Hand

Bei Grundversorgungsnetzen handelt es sich um natürliche Monopole, das bedeutet, die angeschlossenen Haushalte können den Anbieter nicht wählen. Monopole können zur Gewinnmaximierung genutzt werden, daher gehören monopolistische Angebote unter die Kontrolle der öffentlichen Hand. Das ist nicht nur ein ur-sozialdemokratisches sondern eigentlich auch ein ur-liberales Anliegen.

Kein Schaffhauser Alleingang!

Dass Grundversorgungsnetze – auch Wärme – öffentlich sein sollen, zeigen die vergleichbaren Städte der Schweiz. Sie alle setzen auf öffentliche Netze. Was passiert, wenn Grundversorgungsnetze privatisiert werden, sieht man beim Blick über den Ärmelkanal nach England: Verlotterte, lecke Netze, Ableitung von Abwasser direkt ins Meer und enorm hohe Kosten für die Haushalte.

Systemrelevante Grundversorgung nur öffentlich!

Grundversorgungsnetze sind systemrelevant, ein Ausfall ist undenkbar: Kein Strom, kein fliessendes Wasser oder der Ausfall von Wärmelieferungen im Winter hätten dramatische Auswirkungen auf unser Leben. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand im Notfall, z.B. wenn ein privater Betreiber in Konkurs geht, in jedem Fall einspringen müsste. Gewinne privat, Risiken dem Staat: Das wollen wir nicht!

Informationen zur Initiative

Einreichung

Die Versorgungsinitiative wurde am 26. August 2026 mit 636 gültigen Unterschriften eingereicht. Innerhalb von drei Monaten konnten die nötigen Unterschriften für die städtische Volksinitiative gesammelt werden. Die kurze Sammelzeit zeigt, wie wichtig der Stimmbevölkerung eine durch die öffentlich Hand gewährleistete Grundversorgung ist.
Nun haben Stadtrat und grosser Stadtrat sechs Monate Zeit zu entscheiden, wie mit der Initiative umgegangen werden soll.

Wortlaut der Initiative

Art. 20 Abs. 4 (neu)

           4  Soweit die Zuständigkeit bei der Stadt Schaffhausen liegt, sind Erstellung, Unterhalt und Betrieb von Netzen, die der Versorgung

         mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Kälte dienen, von der Übertragung auf Dritte ausgeschlossen.

Übergangsbestimmung zu Art. 20 Abs. 4 (neu)

           1 Artikel 20 Absatz 4 tritt mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

           2  Vor dem 1. Januar 2027 erteilte Verleihungen bis zu ihrem Ablauf und blosse Durchleitungen privater Betreiberinnen und Betreiber bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

Hintergrund der Initiative

Eine vom Parlament überwiesene Volksmotion «Wärmeverbünde jetzt!» hat die Beschleunigung des Ausbaus von Wärmeverbünden verlangt. Dieses Ziel haben wir unterstützt. Leider hat die Volksmotion die Beschleunigung des Ausbaus mit der Privatisierung des Wärmenetzes in ganzen Stadtquartieren verknüpft. Die SP-Fraktion hat dafür gekämpft, dass auch bei Drittbetreibern ökologisch erzeugte Wärme bei der Einspeisung den Vorrang hat, dass die Teilnetze in der Stadt vor dem Ablauf der 40-jährigen Konzessionsdauer für Private zu einem Gesamtnetz zusammengeschlossen werden und dass den Bezügern überall der gleiche Preis verrechnet wird - egal, ob man in der Altstadt oder in Herblingen wohnt. Ausser den Grünen haben alle anderen Kräfte von der SVP, über die FDP bis hin zur GLP im Grossen Stadtrat diese Anträge abgelehnt. So hat die SP-Grossstadtratsfraktion im vergangenen März entschieden, die Vorlage für die Privatisierung von Wärmeverbünden abzulehnen. Denn dass wir in der Schweiz und in Schaffhausen eine so zuverlässige Grundversorgung haben, ist kein Zufall. Strom-, Wasser-, Gas- und Wärmeversorgung funktionieren dann am besten, wenn die Netze der öffentlichen Hand gehören und demokratisch kontrolliert werden. Nicht Gewinnstreben renditeorientierter Privatunternehmen steht im Fokus, sondern die sichere Versorgung der Bevölkerung. Genau das macht die Schweiz, unseren Kanton und unsere Stadt stark und attraktiv. Dieses bewährte Modell ist in Gefahr: Bürgerliche Parteien stellen die Rechtsform der städtischen Werke in Frage und versuchen immer mehr Aufgaben an gewinnorientierte Private abzugeben. Gewinnorientierte Firmen sollen ganze Quartiere übernehmen und dort mit Monopol-Wärmeverbünden Geld verdienen. Wir sagen klar: Die Grundversorgung gehört in öffentliche Hand – nicht in die Hände privater Investoren.

Fragen und Antworten

Warum braucht es diese Initiative?

In Schaffhausen passiert gerade etwas, was im Rest der Schweiz ziemlich beispiellos ist und in Ländern ausserhalb der Schweiz zu grossen Problemen geführt hat: Die Grundversorgung wird privatisiert. Für uns ist klar: Strom, Wasser, Wärme sind lebensnotwendig. Damit darf kein Profit erwirtschaftet werden. Es ist höchste Zeit, diese Entwicklung zu stoppen und ein für alle Mal klarzustellen: Unsere Grundversorgung gehört den Menschen, nicht den Unternehmen.

Nein. Im Gegenteil. Aktuell gibt es ein politisches Seilziehen darum, welche Rolle gewinnorientierte Private in der Grundversorgung spielen sollen. Das lähmt den ganzen Prozess. Die Initiative klärt die Rechtslage ein für alle Mal, indem sie den Bau von Versorgungsnetzen zur ausschliesslich öffentlichen Aufgabe erklärt. Der Bau von Wärmeverbünden an sich wird so oder so durch private Unternehmungen im Auftrag ausgeführt, unabhängig ob die öffentliche Hand oder gewinnorientierte Private mit der Erstellung und dem Betrieb beauftragt werden.

Nein. Auch wenn die bereits erfolgten Konzessionsvergaben für Wärmenetze in der Stadt Schaffhausen gegen Vergaberecht verstossen haben, bleiben die Konzessionen gültig, so lange niemand gegen ihre Rechtmässigkeit klagt. Ob eine solche Klage aussichtsreich ist, können wir nicht beurteilen. Auf jeden Fall heisst das: Die Aufgabe zur Erschliessung und der Betrieb in einem Gebiet, das der Stadtrat per Konzession einer gewinnorientierten privaten Trägerschaft zugewiesen hat, bleiben voraussichtlich für die volle Dauer der Konzession (40 +20 Jahre) in dessen Hand. Aktuell handelt es sich dabei bereits um Gebiete im Bereich Hochstrasse und Emmersberg, Gruben, Niklausen

Personalprobleme können den Ausbau und den Betrieb der Versorgungsnetze tatsächlich beeinträchtigen. Dies aber unabhängig davon, ob sich die Versorgungsnetze in öffentlicher oder gewinnorientierter privater Hand befinden. Aufgaben, die von den städtischen Werken nicht mit eigenem Personal erledigt werden können, werden im Auftrag an private Subunternehmer vergeben.

Neu zu erstellende oder erstellte Netzinfrastruktur zur Wärmelieferung an den Endkunden wird nach Annahme der Initiative ausschliesslich im Besitz der öffentlichen Hand angesiedelt sein. Allenfalls können gewinnorientierte Drittfirmen wie bspw. Energie 360 Grad Aufträge im Rahmen von Planung, Erstellung, oder Unterhalt übernehmen, aber immer als Auftragnehmende, nicht als Partner:in. Hingegen können gewinnorientierte Private als Partner:innen oder eigenständige Lieferant:innen von Wärme auftreten und auch bei einem Grossproduzent:innen von der Wärmeabnahme über die Weiterleitung, bis hin zur Übergabe ins öffentliche Wärmenetz alle Infrastruktur und Dienstleistungen planen, errichten und anbieten.

Nein, das ist weiterhin zulässig. Der Staat kann die Ausführung von Tätigkeiten grundsätzlich immer einkaufen (er muss sich dabei einfach an das Vergaberecht halten). Die Bestimmung ist so auszulegen, dass die Stadt Schaffhausen die hoheitliche und organisatorische Verantwortung für die Erstellung, Unterhalt und Betrieb der betreffenden Versorgungsnetze nicht auf Dritte übertragen darf. Zulässig bleibt hingegen die Beauftragung privater Subunternehmer mit einzelnen Ausführungsarbeiten, sofern die Stadt die Entscheidungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion über das Netz behält und die öffentliche Aufgabe nicht insgesamt aus der Hand gibt. Mit anderen Worten: Die Norm schliesst nicht jede Fremdvergabe aus, sondern nur die Übertragung der Zuständigkeit als solcher. Entscheidend ist daher, dass die Stadt Auftraggeberin und verantwortliche Trägerin des Netzes bleibt, während Dritte lediglich als Ausführende einzelner Bau- oder Unterhaltsleistungen tätig werden können.

Nein. Die Initiative lässt offen, woher die Energie (Wärme oder Elektrizität) kommt, die ins öffentliche Netz eingespiesen wird. Sie kann in eigenen Anlagen selbst produziert oder am Markt eingekauft werden. Denkbar sind auch Zwischenformen. Gegenüber der heutigen Rechtslage ändert sich diesbezüglich also nichts.

Nein, im Gegenteil. Nur öffentliche Netze garantieren, dass sich die Preise am Gemeinwohl orientieren. Private haben primär die Rendite im Blick und müssen Gewinn erwirtschaften. Sie sind frei in der Tarifgestaltung und unterstehen keiner demokratischen Kontrolle. Bei vielen Geschäftsbereichen ist dies unproblematisch, doch wenn es um die Grundversorgung geht, braucht es mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Der Blick in die Vergangenheit zeigt ausserdem, dass städtische Netze nicht teurer sind als private, wenn berücksichtigt wird, dass die Stadt nicht nur die profitabelsten Netze baut, sondern auch solche, die in der Erstellung aufwändiger sind oder strengeren Nachhaltigkeitsstandards entsprechen müssen.

Ja. Für private Kleinstwärmeverbünde ändert sich an der Rechtslage gegenüber heute nichts. Wenn Sie den öffentlichen Grund queren müssen, brauchen Sie wie bereits heute eine Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Grundes.

Ja. Für private Kleinstwärmeverbünde ändert sich an der Rechtslage gegenüber heute nichts. Wenn die Erschliessung vollständig über privates Gelände erfolgt, braucht es neben der Baubewilligung auch keine zusätzliche Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Grundes.

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